Der von Freizeitkonsument:innen langersehnte Gesetzentwurf zur sogenannten “Freigabe” von Cannabis sieht strenge Regeln vor, wo überhaupt Cannabis konsumiert werden darf. Um Kinder und Jugendliche zu schützen, ist der öffentliche Konsum von Cannabis in einem Umkreis von 200 Metern von Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten rund um die Uhr verboten.

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