Nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb der oder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung oder Verbreitung unzulässig wäre. Die wichtigen Hinweise am Ende dieser Mitteilung sind zu beachten.

  • Cantourage bringt Cannabisblüten der Sorte „God Bud“ des Anbauers Breathing Green aus Nova Scotia auf den deutschen Medizinmarkt
  • Für optimale Produktqualität und -sicherheit baut Breathing Green Cannabis mit dem selbst entwickelten PurePlantTM-Verfahren an

Berlin, 24. Mai 2023 – Die Cantourage Group SE (im Folgenden „Cantourage”, ISIN: DE000A3DSV01), ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Arzneimitteln auf Basis von Cannabis, gibt seine Partnerschaft mit dem kanadischen Cannabis-Anbauunternehmen Breathing Green Solutions (im Folgenden „Breathing Green”) bekannt. Durch die Kooperation betritt Breathing Green, dessen Cannabisprodukte bis dato ausschließlich auf dem kanadischen Medizin- und Freizeitmarkt erhältlich waren, erstmals den europäischen Markt. Der erste Cannabis-Cultivar „God Bud“ ist bereits in Apotheken verfügbar und bietet Patientinnen und Patienten ab sofort eine weitere Therapieoption.

Bereits seit 2017 kultiviert Breathing Green Cannabis in seiner hochmodernen Anlage in der ostkanadischen Provinz Nova Scotia. 50 Mitarbeitende bauen hier in sieben speziell entwickelten Gewächshäusern bis zu 1.500 Kilogramm Cannabisblüten pro Jahr an. Mit der PurePlantTM-Methode hat Breathing Green dabei ein eigenes Verfahren entwickelt, das optimale Produktqualität gewährleistet. Wichtige Eckpfeiler von PurePlantTM sind unter anderem ein rigoroser Auswahlprozess bei Cannabissamen, ein einzigartiges Anbaumedium, die tägliche Sichtung und Pflege jeder einzelnen Pflanze sowie maßgeschneiderte Nährstoffprogramme für jede Phase des Pflanzenwachstums.

Savior Joseph, Präsident von Breathing Green, sagt: „Als Nova Scotias erster lizenzierter Produzent von Cannabisprodukten und einer der führenden Craft-Cannabisproduzenten Kanadas freuen wir uns sehr, unsere Produkte gemeinsam mit Cantourage nun auch den Menschen in Europa anbieten zu können. Im Mittelpunkt unserer Firmenphilosophie steht die Fürsorge für jeden Menschen und jede Pflanze, mit der wir arbeiten. Wir sind stolz, mit unseren Produkten eine weitere hochwertige Therapieoption bieten zu können.“

Philip Schetter, CEO von Cantourage, kommentiert: „Wir freuen uns, mit Breathing Green nun bereits den vierten kanadischen Cannabisanbauer in diesem Jahr in unser Portfolio aufnehmen zu können. Mit unseren zahlreichen neuen Anbauern und Produkten zeigen wir aktuell, dass wir mit unserer „Fast Track Access“-Plattform ein sehr effektives Modell geschaffen haben, Cannabisblüten und -marken aus aller Welt nach Deutschland und in die europäischen Medizinmärkte zu bringen.“

Über Breathing Green/SKOSHA
Breathing Green Solutions (BGS) ist der erste lizenzierte Cannabisproduzent in Nova Scotia, Kanada, mit Hauptsitz in Halifax, Nova Scotia, und einer Produktionsstätte in Wentworth, Nova Scotia. Die Cannabisprodukte von BGS sind in ganz Kanada und nun auch in Europa erhältlich. Seit der Legalisierung von Cannabis in Kanada hat sich BGS zu einem renommierten Branchenführer entwickelt. Mit konsistenten, qualitativ hochwertigen Produkten konnte sich BGS seither einen bedeutenden Marktanteil erarbeiten. Die BGS-eigene Anbaumethode PurePlantTM gewährleistet dabei, dass Konsument:innen weltweit stets ein Höchstmaß an Produktreinheit erwarten können.

Über Cantourage
Cantourage ist ein führendes europäisches Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinpräparaten und Arzneimitteln auf Basis von Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2018 von den Branchenpionieren Norman Ruchholtz, Dr. Florian Holzapfel und Patrick Hoffmann gegründet. Mit einem erfahrenen Managementteam und seiner „Fast Track Access“-Plattform ermöglicht Cantourage es Produzenten aus aller Welt, schneller, leichter und kosteneffizienter Teil des wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden, indem es deren Cannabis-Rohmaterial und -Extrakte weiterverarbeitet und vertreibt. Dabei stellt Cantourage stets die Einhaltung der höchsten europäischen pharmazeutischen Qualitätsstandards sicher. Das Unternehmen bietet Produkte in pharmazeutischer Qualität in allen relevanten Marktsegmenten an: getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol. Cantourage wurde am 11. November 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und wird unter dem Börsenkürzel “HIGH” geführt.

Diese Bekanntmachung stellt kein öffentliches Angebot und keine Werbung für ein öffentliches Angebot im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (ProspektVO) dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.