Nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb der oder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung oder Verbreitung unzulässig wäre. Die wichtigen Hinweise am Ende dieser Mitteilung sind zu beachten.

AD-HOC-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Berlin, 19. Juli 2023 – Die Cantourage Group SE (im Folgenden “Cantourage”, ISIN: DE000A3DSV01), gibt ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2023 bekannt. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet die Gesellschaft demnach einen Anstieg des Umsatzes im höheren zweistelligen Prozentbereich gegenüber dem Vorjahr (Umsatz 2022: EUR 14,1 Mio.) Die Vorjahreszahlen beziehen sich dabei jeweils auf eine ungeprüfte Pro Forma Konsolidierung der operativen Tochtergesellschaften, als wären diese schon zum 1.1.2022 erworben worden. Die Gesellschaft erwartet für das Geschäftsjahr 2023, trotz weiterem starken Umsatzwachstum, ein ausgeglichenes Ergebnis auf der EBITDA-Ebene.

Zur Unterstützung zukünftigen Wachstums prüft Cantourage zudem Finanzierungsoptionen einschließlich Kapitalmarktfinanzierungen.

Diese Bekanntmachung stellt kein öffentliches Angebot und keine Werbung für ein öffentliches Angebot im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (ProspektVO) dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

IR-Kontakt:
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Telefon: +49 (0) 30 4701 350 – 50
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