January 21, 2026

Medizinisches Cannabis: Nur ein Fünftel aller Hausärzt:innen würde Cannabis verschreiben

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Nach den aktuellen Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit könnten sich die Zugangsbedingungen für Cannabis-Patienten künftig deutlich verschärfen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass medizinisches Cannabis nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden darf und der Versandhandel vollständig untersagt wird. Doch wie offen sind deutsche Arztpraxen tatsächlich für die Verschreibung? Ist medizinisches Cannabis bundesweit über Apotheken verfügbar? Und hat sich die Versorgungslage im Vergleich zum Vorjahr verbessert oder verschlechtert? Diesen Fragen sind wir in einer aktuellen Analyse nachgegangen, für die sowohl vor zwei Jahren – also vor der Legalisierung – als auch jetzt jeweils 400 Arztpraxen und Apotheken untersucht wurden. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Versorgungslage bleibt insgesamt durchwachsen.

Nur jeder zehnte Arzt bereit zur Cannabis-Verschreibung

Von den insgesamt 400 angefragten Arztpraxen meldeten sich lediglich 193 zurück. Nur 39 der antwortenden Praxen gaben an, grundsätzlich offen für die Verschreibung von medizinischem Cannabis zu sein. Besonders schwierig gestaltet sich die Versorgungssituation für Patient:innen in Berlin, Bielefeld und Frankfurt am Main. In diesen Städten gab es keine einzige positive Rückmeldung auf die Anfrage. Mit jeweils nur einer Praxis, die medizinisches Cannabis verschreiben würde, folgen Düsseldorf, Stuttgart, Hannover, München und Hamburg. In Essen, Köln, Münster, Bremen und Dortmund sind jeweils zwei Praxen offen für eine Cannabis-Verschreibung. Dahinter reihen sich Leipzig, Nürnberg, Duisburg und Bochum ein. Hier  liegt die Zahl bei jeweils drei Praxen. Die vergleichsweise besten Chancen auf ein Cannabis-Rezept haben Patient:innen in Bonn, Wuppertal und Dresden, mit jeweils vier positiven Rückmeldungen.

Apotheken deutlich aufgeschlossener als Arztpraxen

Mit dem Rezept allein ist die Versorgung jedoch noch nicht gesichert. Patient:innen müssen dieses auch in einer Apotheke einlösen können. In diesem Punkt zeigt sich ein anderes Bild als bei den Arztpraxen. Von den 400 angeschriebenen Apotheken meldeten sich 236 zurück. Von diesen Rückmeldungen gaben 152 Apotheken an, medizinisches Cannabis grundsätzlich zu verkaufen. Die meisten positiven Rückmeldungen kamen aus Nürnberg mit 13 Apotheken. Ebenfalls zweistellige Ergebnisse verzeichneten Stuttgart (zwölf), Leipzig und Münster (jeweils elf). In Berlin gab es neun positive Rückmeldungen. München und Hamburg folgen mit jeweils acht Apotheken. Am unteren Ende des Vergleichs liegen Köln mit vier und Bielefeld, Duisburg, Düsseldorf und Essen mit jeweils fünf positiven Rückmeldungen.

Versorgungslage verbessert sich nur schrittweise

Ergänzend zeigt der Blick auf die zeitliche Entwicklung, dass sich die Situation nur langsam verbessert. Cantourage hat dieselbe Untersuchung bereits vor zwei Jahren durchgeführt, kurz vor der Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Seitdem ist die Zahl der Ärzt:innen und Apotheken, die grundsätzlich offen für medizinisches Cannabis sind, nur leicht gestiegen. Damals gaben 27 Ärzt:innen und 139 Apotheken an, Cannabis zu verschreiben bzw. Cannabis-Rezepte einzulösen. In diesem Jahr sind es 39 Ärzte und 152 Apotheken.



„Bei den Apotheken sehen wir zwar insgesamt eine höhere Offenheit, eigentlich sollte diese aber bei 100 Prozent liegen. Grundsätzlich sind alle Apotheken in Deutschland nach § 17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichtet, die Abgabe verschriebener Arzneimittel zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich jedoch vor allem bei medizinischem Cannabis ein deutlich anderes Bild", sagt Philip Schetter, CEO von Cantourage. "Für viele Menschen würde es nach den BMG-Plänen künftig schwierig sein, eine Apotheke in erreichbarer Nähe zu finden, in der sie ihr Rezept tatsächlich einlösen können. Der Versandhandel ist kein Komfortangebot, sondern insbesondere für schwer kranke Patient:innen und Menschen in ländlichen Regionen ein essenzieller Bestandteil der medizinischen Versorgung.“

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